Blauer Schmetterling auf einer Wiese

Fragen & Antworten

Bestattung, Abschied & Trauer

Wissenswertes für Sie zusammengestellt

Rund um einen Trauerfall, rund um die Planung einer Beerdigung fühlen sich die meisten Menschen verunsichert und stellen sich viele Fragen. Auf einige besonders häufig gestellte Fragen zum Thema Bestattung geben wir Ihnen an dieser Stelle erste Antworten. Weiterführende Informationen und Hilfestellungen, die Ihre ganz konkrete Situation betreffen, geben wir Ihnen gerne im persönlichen Gespräch. Schreiben Sie uns gerne eine Nachricht oder rufen Sie uns an.
Siegen: 0271 / 52 00 9
Wilnsdorf: 02739 / 47 72 07

Bei einem Sterbe­fall zu Hause rufen Sie bitte zunächst den Hausarzt oder den ärzt­lichen Bereit­schafts­dienst unter der Nummer 116 117 an. Dieser stellt den Tod fest und Sie erhalten einen Toten­schein (auch: Todes­beschei­nigung). Anschlie­ßend rufen Sie uns vom Beerdigungsinstitut pietät siegen unter der Nummer 0271 / 52 00 9 an, um die nächsten Schritte zu be­sprechen.

Bei einem Sterbe­fall im Kranken­haus, in einer Pflege­einrich­tung oder in einem Hospiz kümmert sich das dortige Personal darum, den Toten­schein einzu­holen und den Bestatter zu benach­richtigen. Als bestat­tungs­pflichtige Ange­hörige können Sie den Bestatter anschlie­ßend aber auch noch einmal wechseln – oder bereits im Vorwege uns vom Beerdigungsinstitut pietät siegen als Bestatter Ihres Ver­trauens angeben.

In den meisten Bundes­länd­ern, so auch bei uns in Nordrhein-Westfalen, sollte der Ver­stor­bene binnen 36 Stunden nach Fest­stel­lung des Todes in eine Leichen­halle oder zum Bestatter überführt werden. Möchten Sie sich mehr Zeit für die Ab­schied­nahme im Trauer­haus nehmen, besteht meist auch die Mög­lich­keit, eine Verlän­gerung dieser Frist zu bean­tragen. Gerne sind wir vom Beerdigungsinstitut pietät siegen Ihnen dabei behilf­lich.

Sofern zu Lebzeiten kein Vorsorge­vertrag mit einem be­stimmten Bestatter abge­schlossen wurde, können Sie als bestat­tungs­pflichtiger Ange­höriger einen Bestat­ter Ihrer Wahl beauf­tragen. Bei Unfall­tod informiert zu­nächst die Polizei einen Bestat­ter nach eigenem Ermes­sen. Ebenso wie beim Tod im Hospiz oder Kranken­haus, können Sie jedoch später noch einen Bestat­ter Ihrer Wahl beauf­tragen, den Ver­stor­benen zu sich zu über­führen und alle weiteren Schritte vorzu­nehmen. Und das völlig unab­hängig von Ihrem Wohnort oder dem Wohnsitz des Ver­stor­benen.

Eine Bestat­tung von Amts wegen, eine soge­nannte Ersatz­vor­nahme, wird durch­geführt, wenn innerhalb der Bestat­tungs­frist keine bestat­tungs­pflichtigen Ange­hörigen ausfindig gemacht werden können oder wenn diese die Übernahme der Bestat­tung ver­weigern. Die Bestat­tung wird dann vom Ord­nungs­amt beauf­tragt, wobei eine schlichte Ausfüh­rung ohne Extras gewählt wird. Werden zu einem späteren Zeit­punkt bestat­tungs­pflichtige Ange­hörige ermittelt, müssen diese die Kosten erstatten.

Bestat­tung ist Ver­trauens­sache – einen guten Bestat­ter erkennen Sie an der Qualifi­kation, aber auch und vor allem daran, dass er Ihnen gegen­über in allen Belangen trans­parent arbeitet. Ein seriöser Bestat­ter erstellt Ihnen einen aus­sage­kräftigen Kosten­vor­anschlag und gibt Ihnen die Möglich­keit, ihn zunächst noch mit einem anderen Bestat­ter zu ver­gleichen. Fragen Sie auch, ob Sie einen Blick in die Versor­gungs­räumlich­keiten werfen dürfen und wie weit Sie sich persön­lich in die Bestat­tung einbringen können. Zu guter Letzt, erkundigen Sie sich im Bekann­ten­kreis, welche Erfah­rungen gemacht wurden – und nicht zu verges­sen: Hören Sie auf Ihr Bauch­gefühl.

Als Ihr Bestat­ter beraten wir Sie zu allen Entschei­dungen rund um die Beer­digung, außer­dem über­führen wir den Verstor­benen, ver­sorgen ihn und betten ihn ein. Wir gestal­ten den Trauer­druck, schalten die Anzeige in den Zeitungen und über­nehmen die Organi­sation der Ab­schied­nahme, Trauer­feier und Beiset­zung samt aller Abspra­chen mit weiteren Dienst­leistern.

Die Leistungen vom Beerdigungsinstitut pietät siegen im Über­blick:

  • Ausführ­liche Beratung inklusive Kosten­voran­schlag
  • Organi­sation und Durch­führung von Trauer­feiern und Beiset­zungen in ganz Deut­schland
  • In- und Auslands­über­füh­rungen
  • Hygie­nische und kosme­tische Versor­gung der Verstor­benen
  • Breites Angebot an Särgen, Urnen, Bestat­tungs­wäsche und Zubehör
  • Termin­absprachen mit Kirchen, Fried­höfen und Dienst­leistern
  • Gestal­tung der Trauer­feier inklu­sive Blumen, Deko­ration und Musik
  • Vermit­tlung von kirch­lichen und welt­lichen Trauer­rednern sowie von Floristen und Musikern
  • Organi­sation des Trauer­kaffees
  • Vermit­tlung von Stein­metzen und Grab­pflege­diensten
  • Gestal­tung und Druck von indivi­duellen Trauer­karten, Trauer­an­zei­gen und Dank­sagungen
  • Beurkun­dung des Sterbe­falls und sämt­liche Behörden­gänge
  • An- und Abmel­dungen bei Versicher­ungen, Renten­trägern, Ämtern und Dienst­leistern
  • Hilfe bei der Beschaf­fung sämt­licher Doku­mente
  • Antrag auf Renten­vorschuss­zahlung und Hinter­bliebenen­rente
  • Anträge für Versicher­ungs­leis­tungen
  • Umfassende Beratung zur Bestat­tungs­vorsorge
  • Abschluss von Treu­hand­verträgen zur Vor­sorge­finanzierung

Ab wann Ihr verstor­bener Ange­höriger beerdigt oder einge­äschert werden darf und bis wann dies ge­schehen sollte, ist in den Bestat­tungsge­setzen der Bundes­länder geregelt. Bei uns in Nordrhein-Westfalen kann die Bestattung frühestens nach 24 Stunden nach Fest­stel­lung des Todes erfolgen. Erd­bestattungen oder Ein­äscherungen müssen innerhalb von zehn Tagen durchgeführt werden. Die Toten­asche ist innerhalb von sechs Wochen beizusetzen. Unter Umständen können Ausnahmen erteilt werden, über die wir Sie gerne näher informieren.

Ja, in der Regel ist es voll­kom­men unge­fährlich, einen Toten zu be­rühren. Nur wenn der Ver­storbene vor seinem Tod eine gefähr­liche, anste­ckende Krank­heit hatte, sodass Sie bereits zu Leb­zei­ten keinen direkten Kon­takt haben konnten, sollten Sie auch nach dem Tod von Be­rüh­run­gen absehen. Im Zwei­fel erkun­digen Sie sich in diesem Fall beim zuletzt be­han­deln­den Arzt. Wenn Sie sich jetzt fragen: Und was ist mit dem Lei­chen­gift? Keine Sorge, das gibt es gar nicht. Als „Leichen­gift“ werden fälsch­licher­weise die Ptomaine bezeichnet, die bei ein­setzen­der Verwe­sung frei­gesetzt werden. Sie sind verant­wortlich für den Leichen­ge­ruch, der bei einigen Verstor­benen auftritt, haben jedoch keine gesund­heitsge­fährden­de Wirkung.

Wenn Sie dem Ver­stor­benen auf diese Weise einen letz­ten Dienst er­wei­sen möchten, können Sie den Sarg ge­mein­sam mit Ver­wand­ten oder Freun­den gerne auch selbst tragen. Zum Beispiel von der Trauer­halle zum Bestat­tungs­fahr­zeug oder auf dem Fried­hof vom Bestat­tungs­fah­rzeug zum Grab. Bei einer Feuer­bestat­tung dürfen Sie natür­lich auch die Urne selbst zum Grab tragen.

Mit Tech­niken der Thanato­praxie, auch „Modern Em­balming“ oder „Ein­balsa­mie­rung“ genan­nt, ist es möglich, den Körper eines Ver­stor­benen zu kon­ser­vier­en, wenn er über einen läng­eren Zeit­raum auf­ge­bahrt werden soll oder sich die Beer­di­gung zum Bei­spiel auf­grund einer Über­füh­rung ins Aus­land ver­zö­gert. Durch eine thanato­prak­tische Ver­sor­gung kann auß­erdem das na­tür­liche Er­schei­nungs­bild des Ver­stor­benen wieder­herge­stellt werden, etwa wenn der Kör­per von langer Krank­heit oder schwer­en Ver­letz­ungen ge­zeich­net ist.

Thanatopraxie schenkt den Hin­ter­blie­benen mehr Zeit zum Los­las­sen. Sie können sich zum Bei­spiel über den üb­lichen Zeit­raum hin­aus ganz in Ruhe von dem Ver­stor­benen ver­abschie­den. Durch die Wie­der­her­stel­lung seines natür­lichen Er­schein­ungs­bildes können die An­gehö­rigen ihn in guter Erin­nerung behal­ten. Darüber hinaus kann die Than­ato­praxie helfen, den Ver­lust anzu­neh­men und den Tod zu akzep­tieren. Was gerade dann wich­tig ist, wenn ein Mensch plötz­lich, bei­spiels­weise durch einen Un­fall, aus dem Leben geris­sen wurde. So ist Than­ato­praxie auch ein wich­tiger Schritt in der Trauer­verar­beitung. Zudem ist Than­ato­praxie die Vor­aus­set­zung für eine Aus­lands­über­führung im Flug­zeug.

Ja, ob aus per­sön­lichen oder reli­gi­ösen Grün­den der Wunsch be­steht, dass eine Ver­stor­bene von einer Frau für die letzte Reise vor­berei­tet wird – es ist uns ein An­lie­gen, diesem Wunsch nach­zu­kommen.

In den meisten Bundes­län­dern, so auch bei uns in Nordrhein-Westfalen, dürfen Sie einen Ver­storbenen Ange­hörigen bis zu 36 Stunden zu Hause be­halten und können ihn dort zur Ab­schied­nahme auf­bahren. Beachten Sie dabei, dass es in dem ent­sprech­enden Zimmer nicht zu warm ist und decken Sie den Toten am besten nur mit einem Laken zu. Gerne können Sie auch uns vom Beerdigungsinstitut pietät siegen an­rufen, damit wir Ihnen weitere Tipps geben oder Ihnen helfen, den Ver­storbenen aufzu­bahren.

Ja, grund­sätzlich ist es mög­lich, den Ver­storbenen in der eigenen Kleidung in den Sarg zu betten. Es kann auch bei der Ab­schied­nahme hilf­reich sein, wenn Sie Ihrem Ange­hörigen so gegen­übertreten können, wie Sie ihn zu Leb­zeiten kannten. Ist eine Feuer­bestat­tung ge­plant, müssen die Kleidung und Sarg­beigaben jedoch aus natür­lichen Materi­alien bestehen, wie etwa Baum­wolle, Leinen, Wolle, Seide oder Mais­stärke. Klei­dungs­stücke wie beispiels­weise Schuhe, die ganz oder zum Teil aus Gummi oder PVC bestehen, sind nicht erlaubt, da es bei der Kremation zu einer Schadstoff­entwicklung kommen kann.

Die Möglich­keiten, sich als Hinter­blie­bene in die Bestat­tung einzu­bringen, sind vielfältig. Zunächst einmal besprechen wir dafür Ihre persön­lichen Wün­sche, die wir für Sie um­setzen können, aber natür­lich dürfen Sie auch selbst aktiv werden: Ange­hörige können beim Waschen und Ein­kleiden des Ver­storbenen helfen, Ge­schenke mit in den Sarg legen, Sarg oder Urne ge­stalten und die Deko­ration für die Trauer­feier selbst ent­werfen. Hinter­bliebene können bei der Trauer­feier sprechen oder musi­zieren und den Sarg oder die Urne zum Grab tragen. Wie Sie sich im konkreten Fall in die Gestal­tung der Bestat­tung ein­bringen können und möchten, ist beim Beerdigungsinstitut pietät siegen immer auch Thema des Trauer­ge­sprächs. Sprechen Sie mit uns einfach über Ihre Vor­stellungen.

Es gibt inzwi­schen eine Viel­zahl von Anbie­tern, die Särge und Urnen in allen erdenk­lichen Formen, Far­ben und Mate­rialien anbie­ten – und doch kann aus ganz unter­schied­lichen Grün­den der Wunsch ent­stehen, Sarg oder Urne selbst zu ge­stal­ten. Sie können einen Sarg oder eine Urne aus unserem ent­stehen neh­men und dann be­malen oder Familie und Freunde bitten, darauf liebe­volle Gruß­bot­schaf­ten zu ver­fassen. Sie können aber auch so weit gehen, einen Sarg selbst zu schrei­nern. Spre­chen Sie uns gerne an, damit wir Sie über even­tuelle Vor­schrif­ten infor­mieren.

Auch wenn Sie eine Urne selbst ferti­gen möchten, spre­chen Sie uns gerne früh­zeitig an. Wir nennen Ihnen dann die Maße der Asche­kapsel, die wir aus dem Krema­torium erhalten und die in die Urne hinein­passen muss. Bei See­be­stat­tungen und in einigen Bestat­tungs­wäldern gelten auß­erdem be­stimmte Material­vorschrif­ten.

Ja, legen Sie gerne einen Brief, das Lieb­lings­buch des Ver­stor­benen, ein von den Kin­dern ge­maltes Bild, einen Teddy oder etwas ande­res mit in den Sarg. Einige Urnen­modelle haben auch ein kleines Fach im Deckel, in das Sie eine Grab­beigabe legen können.

Zum Trauer­druck gehören An­zei­gen, die in der Tages­presse ge­schaltet werden, Trau­er­briefe, Ein­la­dungen zum Trau­er­kaffee und Dank­sagun­gen, die Sie per­sön­lich ver­schicken, und Sterbe­bild­chen, die bei der Trauer­feier aus­gelegt oder verteilt werden. Welche For­men des Trauer­drucks Sie nutzen möch­ten, ent­schei­den Sie. Gerne geben wir vom Beerdigungsinstitut pietät siegen Ihnen An­regungen und über­nehmen die Um­setzung.

Früher gab es gerade bei der Trauer­anzeige in der Tages­presse zahl­reiche Kon­ven­ti­onen. Inzwi­schen wird es jedoch immer be­liebter, auch eigene Text- und Bild­ideen oder Ge­stal­tungs­vor­schläge einzu­bringen. Allein bezüg­lich des Formats, sind wir an die Vor­gaben der örtlichen Zei­tungen ge­bunden. Bei der Ge­stal­tung von Trauer­druck, den Sie persön­lich ver­schi­cken, haben Sie natürlich voll­kommen freie Hand.

Ein Online-Gedenk­portal bie­tet Ihnen die Mög­lich­keit, den Ver­storbenen auf viel­fältige Weise zu ehren und ge­mein­sam mit Ange­hö­rigen, Freun­den und Be­kann­ten Erin­ner­ungen zu tei­len. Das Beerdigungsinstitut pietät siegen richtet für Ihren ver­stor­benen Ange­hörigen kos­ten­frei eine per­sön­liche Ge­denk­seite ein. Hier können Sie und alle Men­schen, die mit Ihnen trau­ern, zu jeder Zeit und von überall auf der Welt Kerzen ent­zün­den und Worte des Ge­denkens hinter­lassen oder Fotos aus dem gemein­samen Leben teilen. Auß­erdem können wir hier auch noch einmal die Trauer­anzeige veröffentlichen.

Zunächst einmal sind wir vom Beerdigungsinstitut pietät siegen jeder­zeit für Sie da und stehen Ihnen vor, während und auch nach der Bestat­tung mit Rat und Tat zur Seite. Sollten Sie darüber hinaus psycho­logi­sche Hilfe be­nöti­gen, spre­chen Sie uns darauf an oder wenden Sie sich an eine dieser Anlauf­stellen:

Deutschlandweite Seelsorge
Telefonseelsorge: 0800 / 111 0 111, 0800 / 111 0 222 und 116 123
Webmail und Chat: online.telefonseelsorge.de
Vor-Ort-Beratung an 27 Standorten in Deutschland
Weitere Infos unter: www.telefonseelsorge.de

Ja, es gibt auch Be­ratungs­stellen, die sich auf die Bera­tung von trau­ernden El­tern und Geschwis­tern spezia­lisiert haben. Hier­zu zählen unter an­derem:

VEID – Bundesverband Ver­waiste El­tern und trauernde Geschwister in Deut­schland e. V.

Telefon: 0341 / 94 68 884
E-Mail: kontakt@veid.de
www.veid.de

Ja, auch für die Bera­tung von Sui­zid­trauern­den gibt es spe­zia­lisier­te Anlauf­stellen. Hier­zu zählen unter anderem:

AGUS e.V. – Beratung und Unter­stützung für Sui­zid­trauernde
Telefon: 0921 - 150 03 80
(Montag – Donnerstag 9 – 15 Uhr, Mittwoch 17 – 19 Uhr)
E-Mail: kontakt@agus-selbsthilfe.de
www.agus-selbsthilfe.de

Ja, bestim­mte Beratungs­stellen haben sich auf die Be­ratung und Be­treuung von trau­ernden Kin­dern und Jugend­lichen spezia­lisiert. Hierzu zählen unter anderem:

Kinder- und Jugend­telefon
Telefon: 116 111 (Montag – Samstag 14 – 20 Uhr)

Onlineberatung für trau­ernde und ster­bende Jugend­liche
www.da-sein.de

Jedes Kind reagiert anders, aber grund­sätzlich emp­fehlen wir vom Beerdigungsinstitut pietät siegen, Kinder mit zur Beer­digung zu bringen. Auch wenn sie nicht alles ver­stehen, mög­licher­weise über­fordert sind oder sich viel­leicht sogar zwischen­durch lang­weilen – sich in der Zeit der Trauer aus­gegrenzt zu fühlen, würde in jedem Fall schwerer wiegen. Denn das, was wir nicht ken­nen und nicht ver­stehen, macht den Großen wie den Kleinen häufig Angst. Beden­ken Sie auch: Der Ab­schied ist ein ein­maliger unwieder­bring­licher Mo­ment und ein wich­tiger Schritt in der Trauer­verar­beitung, der helfen kann, den Verlust zu akzep­tieren. In unser lang­jährigen Arbeit als Bestat­ter haben wir gelernt, dass die Erwach­senen gerade im Um­gang mit dem Tod noch viel von Kin­dern lernen können. Sie gehen oft­mals ganz natür­lich mit dem Tod um und be­greifen ihn als etwas, was zum Leben eben dazu­gehört und irgend­wann ein­tritt.

Ob und wie ein Kind be­greift, was es be­deutet, tot zu sein, hängt ganz vom Alter und von der Per­sön­lich­keitsent­wick­lung des Kindes ab. Auch ist es ein Unter­schied, ob es sich um jemand Nahe­ste­hen­den oder um einen Frem­den han­delt und ob jemand plötz­lich oder nach längerer Krank­heit ver­storben ist. Gerne emp­feh­len wir Ihnen Kinder­bücher zu diesem Thema und nennen Ihnen hilf­reiche Anlauf­stellen in unserer Region.

Was ein Kind nach dem Tod eines An­ge­höri­gen oder einer nahe­stehen­den Person braucht, hängt unter anderem vom Alter und von den Todes­umstän­den ab. Grund­sätzlich haben Kinder – wie in allen Lebens­lagen – viele Fra­gen. Lassen Sie diese Fragen zu und ermun­tern Sie auch dazu, Fragen zu stellen. Zeigen Sie Ihre eigene Trauer, damit das Kind sich in dieser schwie­rigen Situa­tion nicht ausge­schlos­sen fühlt. Gerne können Sie Ihr Kind auch mit zu uns ins Bestat­tungs­haus bringen.